Ein Haftpflichtschadengutachten dient dazu, Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung zu belegen und geltend machen zu können.
Gut zu wissen: Bei unverschuldeten Unfällen haben Sie als Geschädigter die Möglichkeit, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl damit zu beauftragen, die Schäden an Ihrem Auto, Motorrad oder Nutzfahrzeug festzustellen. Dieses Recht haben Sie immer, unabhängig davon, ob die Gegenseite selbst einen Gutachter beauftragt oder ob deren Versicherung einen Sachverständigen vorschlägt.
Als unabhängiges Sachverständigenbüro helfen wir Ihnen dabei, den Schaden zeitnah zu ermitteln und mögliche Reparaturkosten oder die Wertminderung einzuschätzen.